Im Juni 2011 lässt der Rap Interpret Anis Mohamed F.
alias Bushido wiederholt Abmahnungen aussprechen, soweit Rechtsverstöße an Musikwerken aus seinem Rechtekatalogbestand ermittelt werden. Die jüngste Abmahnung nimmt Bezug auf Verletzungsahndungen an dem Musikalbum Bushido – Jenseits von Gut und Böse. Das 16 Tracks umfassende Musikalbum Bushido – Jenseits von Gut und Böse erschien Ende Mai 2011 im Fachhandel. Die Abmahnung Bushido – Jenseits von Gut und Böse wird zumeist als Reaktion auf ein illegales Downloadangebot in sogenannten Peer To Peer Tauschbörsen im Internet ausgesprochen. In der Abmahnung Bushido – Jenseits von Gut und Böse fordert die betraute Rechtsanwaltskanzlei aus Linden den Anschlussinhaber über dessen Anschluss die Verletzungshandlung begangen wurde auf, neben der Ausräumung einer Wiederholungsgefahr einen Pauschalbetrag iHv. 700 EUR zur Abgeltung der Aufwensungs- und Schadensersatzansprüche des Anis Mohamed F. zu entrichten.