Bushido – Vergiss mich, so lautet der aktuelle Titel des in Berlin lebenden Rap Musikers.
Das jüngste Werk des Interpreten Bushido ist im Juni 2011 wiederholt gegenstand der Abmahnung Bushido – Vergiss mich, die im Namen des Interpreten Bushido durch eine in Linden ansässige Kanzlei ausgesprochen wird. Die Abmahnung Bushido – Vergiss mich nimmt dabei Bezug auf einen Tathergang, der auf den Anschluss des abgemahnten Internetanschlussinhabers weist. Ein Anschlussinhaber muss seinen Internetanschluss hinreichend vor etwaigen Zugriffen Dritter schützen. Mit der Abmahnung Bushido – Vergiss mich macht die Lindener Anwaltskanzlei für den Rapper Bushido neben Unterlassungsansprüchen auch Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Gelegentlich gibt bereits der Inhalt der Abmahnung Bushido – Vergiss mich Anhaltspunkte für einen mehrfachen Verstoß. So nimmt die Abmahnung gelegentlich auch Bezug auf einen Container, wie etwa den German Top 100 Single Charts, auf denen neben dem Track Bushido – Vergiss mich weitere 99 Musikstücke enthalten sind.
Im Falle, dass der in dem Ermittlungsdatensatz niedergelegte Dateiname Rückschlüsse auf eine Compilation – wie etwa jenen German Top 100 Single Charts enthält – sind Folgeabmahnungen nicht auszuschließen. Insoweit sollte im Falle des Bereithaltens einer German Top 100 Single Charts Compilation (oder eines vergleichbaren mehrere Werke umfassenden Samplers) eine Rücksprache mit einem sachkundigen Rechtsanwalt erfolgen, um etwaige prophylaktische Maßnahmen zu besprechen, um möglicherweise drohenden Folgeabmahnungen entgegenzuwirken.