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Abmahnung “Die Meute”

Noch bevor das Filmwerk “Die Meute” seinen Weg in die deutschen Verkaufsstätten fand, kursierte das Filmwerk bereits in sogeannten Peer To Peer Tauschbörsen. Erst am 16.06.2011 werden die für den bundesweiten Vertrieb bestimmten Unterhaltungsmedien des Films “Die Meute” zum  Verkauf freigegeben. Doch bereits derzeit verbereitet sich das Filmwerk in Tauschbörsen im Internet. Diese im Internet kursierenden Downloadangebote des Filmwerks “Die Meute” sind gleichwohl ohne eine entsprechende Einwilligung der Tiberius Film GmbH rechtswidrig. Denn die Tiberius Film GmbH, welche die Verwertungsrechte für das deutsche Vertriebsgebiet innehat, kann frei darüber befinden, wie eine Verwertung (insbesondere eine solche über das Internet) stattfinden soll. Infolgedessen laufen die aktuellen Angebote zum unentgeltlichen Download des Films “Die Meute” in Internet Tauschbörsen, den exklusiven Verwertungsrechten der Tiberius Film GmbH zuwider. Anlass genug für die Rechteinhaberin Tiberius Film GmbH, welche die exklusiven Rechte an dem Film für den deutschen Verwertungsraum innehat, wiederholt Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an dem Spielfilm “Die Meute” aussprechen zu lassen. Dabei bedient sich die Tiberius Film GmbH erneut der Dienstleistungen einer im gewerblichen Rechtschutz agierenden Münchner Anwaltskanzlei. Die Meute” ist ein Horrorfilm aus Frankreich. Auch inhaltlich sucht das Werk die Abgeschiedenheit einer Provinz innerhalb des europäischen Mitgliedsstaates.  Die illegalen Tauschaktivitäten wirken sich zumeist umsatzeinschränkend im Hinblick auf eine Verwertung des Werks “Die Meute” aus. Mit der Intention, dieser widerrechtlichen Verbreitung des Spielfilms “Die Meute” im Internet Einhalt zu gebieten oder dieser zumindest nachhaltig entgegenzuwirken, lässt die Tiberius Film GmbH Rechtsverletzungshandlungen im Internet ermitteln und führt diese einer zivilrechtlichen Verfolgung (zunächst im Rahmen einer Abmahnung) zu. Mit der Verfolgung ist die ebenfalls in München ansässige Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte betraut worden, deren Dienstleistungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes schon seit Jahren von Unternehmen aus der Unterhaltungsbranche in Anspruch genommen werden. Auch die Tiberius Film GmbH lies schon im vergangenen Jahr Abmahnungen wegen Rechtsverletzungen an Filmwerken aus ihrem Rechtskatalogbestand verfolgen. Wie auch derzeit, ging es im Sommer 2010 ebenfalls um Verletzungen im Internet an den urheberrechtlichen Privilegien der Tiberius Film GmbH.

Vernehmlich in den Fokus der Ermittlungen geraten Urheberrechtsverletzungen über sogenannte Filesharing Netzwerke.

Ein Kommentar

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