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Hilfe bei Abmahnung Kornmeier & Partner – David Guetta – Where Them Girls At

Gegen Ende des zweiten Jahresquartals 2011 werden bereits zum wiederholten male rechtswidrige Aktivitäten im Internet an Musikwerken in Ermittlungsdatensätzen erfasst und einer zivilrechtlichen Verfolgung zugeführt. Ein Musikstück, für das derzeit Abmahnung ausgesprochen werden, ist der Track David Guetta – Where Them Girls At. Die ausschließlichen Verwertungsrechte für das deutsche Vertriebsgebiet an dem Musikwerk David Guetta – Where Them Girls At hält die EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Als Rechteinhaberin kann die EMI Music Germany GmbH & Co. KG darüber befinden, ob und in welcher Art und Weise eine Verwertung der Tonaufnahme David Guetta – Where Them Girls At stattfindet. Die aktuellen kostenfreien Downloadangebote im Internet, die den Musiktrack david Guetta – Where Them Girls At beinhalten, finden gegen den Willen der EMI Music Germany GmbH & Co. KG statt und stellen mithin eine illegale Verwertung dar.

Dieser unauthorisierten Verwertung will die EMI Music Germany GmbH & Co. KG entgegenwirken und hat hierzu die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner mit der Verfolgung von Rechtsverstößen an dem Musikwerk betraut. Die Kanzlei Kornmeier & Partner ist eine im gewerblichen Rechtsschutz tätige Kanzlei, die bereits seit Jahren Rechtsverletzungshandlungen an Filmen, Musik oder Softwareprodukten für diverse Rechteinhaber aus der Medienindustrie verfolgt. Der derzeit abgemahnte Titel David Guetta – Where Them Girls At ist nach One More Love und Who’s that Chick schon das dritte Werk des französichen DJs, hinsichtlich dessen die EMI Music Germany GmbH & Co. KG als Rechteinhaberin in diesem Jahr den Auftrag erteilt hat, Rechtsverletzungshandlungen zivilrechtlich zu ahnden. Tonträger des Dancefloor Tracks David Guetta – Where Them Girls At können seit 27. Mai 2011 im deutschen Musikfachhandel erworben werden.

Herauszustellen ist, dass der Track David Guetta – Where Them Girls At unter anderem auch als Dateninhalt diverser Compilatios, wie etwa den German Top 100 Single Charts vom 23.05.2011, im Internet kursiert. Problematisch ist daher ein Download einer solchen Compilation. Denn auf diesen Musiksammlungen finden sich zumeist zahlreiche Werke diverser Rechteinhaber, sodass das Risiko einer oder mehrerer Folgeabmahnungen nicht pauschal auszuschließen ist. Ob einem Betroffenen das Bereithalten des Werks David Guetta – Where Them Girls At als Inhalt einer Containerdatei, wie den German Top 100 Single Charts, angelastet wird, kann der Abgemahnte regelmäßig dem Inhalt der Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner entnehmen, die den Dateinamen explizit erwähnt. Es empfiehlt sich im falle der Bereitstellung einer Containerdatei (wie den German Top 100 Single Charts) regelmäßig eine fachkundige Beratung einzuholen.

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