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Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency

Im Mai 2011 wurden erstmalig Abmahnungen nach Urheberrechtsverletzungshandlungen im Internet an dem Musikwerk Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency ausgesprochen. Der Urheber des Werks Niels E. (Künstlername Niels Van Gogh) selbst hat den Auftrag zur Verfolgung der Rechtsverstöße an dem Track Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency erteilt. Zunächst ermittelt ein geschultes Unternehmen die Rechtsverletzung und protokolliert diese beweissicher. Anschließend stellt die von dem Rec hteinhaber betraute Hamburger Rechtsanwaltskanzlei einen Antrag auf Auskunft gegenüber dem entsprechenden Provider des Anschlussinhabers. Auf eine richterliche Anordnung erfährt so die Kanzlei die  benötigten Anschlussinhaberdaten und spricht die Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency aus. Mit der Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency gibt man dem Anschlussinhaber Gelegenheit, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Hierzu wird in der Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency allerdings die Abgabe eines hinreichenden Unterlassungsversprechens, sowie die Entrichtung eines pauschal mit 450 EUR dargelegten Aufwensungs- und Schadensersatzanspruchs.

Gerade im Hinblick auf die der Abmahnung Niels van Gogh vs. Daniel Strauss – Emergency anliegende Unterlassungserklärung sollte geachtet werden. Denn auf der Abgabe eines hinreichenden Unterlassungsversprechens ruht das Primärinteresse des Niels E. Das soll aber nicht bedeuten, dass allein die von der betrauten Rechtsanwaltskanzlei geforderte Form des Unterlassungsversprechens eine Wiederholungsgefahr entfallen lässt. Die unveränderte Abgabe des der Abmahnung anliegenden Unterlassungsversprechens wird vielmehr regelmäßig als  abstraktes Schuldanekenntnis angesehen.

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