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Abmahnung “Otto’s Eleven”

Im Mai 2011 erreicht einige Internetanschlussinhaber erstmailig die Abmahnung “Otto’s Eleven”. In der Abmahnung geht es um die Filmkomödie “Otto’s Eleven“. Diese deutsche Komödie des namensgebenden Drehbuchautoren, Darstellers und Produzenten, deren handlungsstrang sich stark an der Thrillervorlage Oceans Eleven orientiert, soll ausweislich der Abmahnung “Otto’s Eleven” über den Anschluss des angeschriebenen Anschlussinhabers Dritten über das Internet zum Download bereitgestellt worden sein. Denn obgleich die Vertriebsmedien des Films “Otto’s Eleven” erst seit dem 12. Mai 2011 in Fachhandel zu beziehen sind, machte der Film bereits vor seiner Vertriebsveröffentlichung in Internet Tauschbörsen auf sich aufmerksam. Eine solche Verwertung durch das Bereitstellen des Films “Otto’s Eleven“, die sich jenseits der offiziellen Vertriebswege vollzieht und zudem die unentgeltliche Bereitstellung des Werks “Otto’s Eleven” beinhaltet, ist von der Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment GmbH in keinster Weise gewollt.

Vielmehr tangieren die Downloadangebote in den Internet Tauschbörsen, die den Film “Otto’s Eleven” zumgegenstand haben, die Verwertungsrechte der Warner Bros Entertainment GmbH. Auf diesen Umstand weist die Abmahnung “Otto’s Eleven” den Abgemahnten hin und fordert ihn zur Ausrä umung der latenten Wiederholungsgefahr, sowie zur Entrichtung eines pauschal bezifferten Aufwendungs- und Schadensersatzes auf.

Ein Kommentar

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